ist in Deutschland Ländersache, d.h. wer wann und wie lange Anspruch auf Bildungsurlaub hat, ist von Land zu Land individuell gesetzlich geregelt. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.
Nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz von 1985 haben alle Arbeitnehmer/Innen Anspruch auf eine Woche bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr.
Der Bildungsurlaub muss vom Arbeitgeber zusätzlich zum Erholungsurlaub gewährt werden, sobald man mindestens 6 Monate in einem Betrieb beschäftigt ist –
dabei steht die Entscheidung frei, an einem Bildungsurlaub der politischen Bildung oder der beruflichen Fortbildung teilzunehmen.
Foto: Shotshop gun-1d8
Nehmen Sie Ihren jährlichen Anspruch auf Bildungsurlaub wahr und informieren Sie sich über unser Bildungsurlaubs-Angebot. Gerne sende ich Ihnen die Unterlagen für den
Arbeitgeber sofort nach Ihrer Anmeldung zu.
Selbstverständlich können auch nichterwerbstätige Personen an diesen Bildungsurlauben teilnehmen.
http://www.mwk.niedersachsen.de/portal/
live.php?navigation_id=6319&article_id=18802&_psmand=19
http://asinfo.komnet.nrw.de/cgi-bin/komnet/asinfo.cgi?setcat=BQL/4